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Fachbuch für Parkettleger 4. Auflage SN Verlag

Fachbuch für Parkettleger

4. Auflage SN Verlag

Das Fachbuch für Parkettleger ist das Standardwerk für den Parkettleger -Beruf und umfasst den kompletten Arbeits- und Ausbildungsumfang. Es ist für den Auszubildenden verständlich erklärt, dient dem Gesellen zur Weiterbildung und ist ein zuverlässiges Nachschlagewerk für den Meister.

Das methodische Konzept des Buches strebt eine Lesbarkeit auf drei Ebenen an: durch den Text können neue oder unbekannte Sachverhalte erarbeitet werden. Mit Merksätzen kann das Wissen überprüft werden, Abbildungen und Tabellen illustrieren das erworbene Wissen und bieten einen schnellen Zugriff auf die Fakten.

 

Parkettleger Buch im Überblick:

  • Fachbuch für Parkettleger
  • ISBN: 978-3-924883-15-7
  • 4. Auflage.
  • Verlag. SN-Verlag Michael Steinert e.K.
  • Autoren: Remmert / Heller / Spang u.a.
  • 602 Seiten
  • Format 180 x 250 mm
  • Hardcover

 

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Hersteller: SN-Verlag Michael Steinert e.K., An der Alster 21, 20999 Hamburg, Tel.: +49 (0) 40 24 84 54 0, www.snfachpresse.de, info@snfachpresse.de
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Berichtsheft für Parkettleger & Bodenleger
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Berichtsheft für Bodenleger & Parkettleger Das neue Berichtsheft ist da Übersichtlich bis zur Prüfung Das Berichtsheft kennt jeder. Zur Prüfung muss es vorgelegt werden. So sieht der Prüfer, ob der Auszubildende alle Pflichtveranstaltungen besucht und im Betrieb alle Qualifikationen erworben hat. Der Ausbilder kann anhand des Berichtshefts erkennen, welche Fortschritte der Lehrling macht. Es dient sowohl zur Kontrolle als auch zur Selbstkontrolle. Neuerdings darf es auch elektronisch geführt werden. Dafür muss ein aktueller Ausbildungsvertrag nicht geändert werden. In allen neuen Verträgen ab dem 1. Oktober 2017 muss die genaue Form des Ausbildungsnachweises ergänzt werden, also entweder schriftlich oder elektronisch. Das neue Berichtsheft ist deutlich übersichtlicher als seine Vorgänger. So ist die Anzahl der verlangten zusätzlichen Arbeitsberichte für alle Azubis gleich, egal, ob Parkett- oder Bodenleger. Alle acht Wochen gibt es eine Seite für die zusätzlichen Arbeitsberichte, die zwingend ausgefüllt werden muss. Die Jahres- und Projektarbeiten fallen weg. Zusätzlich gibt es eine Seite für Bemerkungen des Ausbilders an den Prüfungsausschuss und umgekehrt. Das Berichtsheft sollte mindestens einmal pro Monat am besten an einem vereinbarten Termin vom Ausbildenden kontrolliert und unterschrieben werden. Der Termin kann in einer Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag festgelegt werden.

Regulärer Preis: 45,00 €