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Berichtsheft für Parkettleger & Bodenleger

Berichtsheft für Bodenleger & Parkettleger

Das neue Berichtsheft ist da
Übersichtlich bis zur Prüfung

Das Berichtsheft kennt jeder. Zur Prüfung muss es vorgelegt werden. So sieht der Prüfer, ob der Auszubildende alle Pflichtveranstaltungen besucht und im Betrieb alle Qualifikationen erworben hat. Der Ausbilder kann anhand des Berichtshefts erkennen, welche Fortschritte der Lehrling macht. Es dient sowohl zur Kontrolle als auch zur Selbstkontrolle. Neuerdings darf es auch elektronisch geführt werden. Dafür muss ein aktueller Ausbildungsvertrag nicht geändert werden. In allen neuen Verträgen ab dem 1. Oktober 2017 muss die genaue Form des Ausbildungsnachweises ergänzt werden, also entweder schriftlich oder elektronisch.

Das neue Berichtsheft ist deutlich übersichtlicher als seine Vorgänger. So ist die Anzahl der verlangten zusätzlichen Arbeitsberichte für alle Azubis gleich, egal, ob Parkett- oder Bodenleger. Alle acht Wochen gibt es eine Seite für die zusätzlichen Arbeitsberichte, die zwingend ausgefüllt werden muss. Die Jahres- und Projektarbeiten fallen weg. Zusätzlich gibt es eine Seite für Bemerkungen des Ausbilders an den Prüfungsausschuss und umgekehrt. Das Berichtsheft sollte mindestens einmal pro Monat am besten an einem vereinbarten Termin vom Ausbildenden kontrolliert und unterschrieben werden. Der Termin kann in einer Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag festgelegt werden.

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Hersteller: SN-Verlag Michael Steinert e.K., An der Alster 21, 20999 Hamburg, Tel.: +49 (0) 40 24 84 54 0, www.snfachpresse.de, info@snfachpresse.de